Beide Modelle sind zulässig

Das Arbeitssicherheitsgesetz schreibt nicht vor, ob Sie eine interne oder eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit einsetzen. Beide Wege erfüllen die Pflicht – entscheidend ist, dass die Fachkunde stimmt und der Betreuungsumfang zum Betrieb passt.

Für kleine und mittlere Betriebe stellt sich die Frage daher weniger danach, was erlaubt ist, sondern danach, was wirtschaftlich und fachlich sinnvoll ist.

Die interne Fachkraft

Eine interne Sifa ist fest im Betrieb angestellt oder wird aus der Belegschaft heraus qualifiziert. Das lohnt sich vor allem dann, wenn der Betreuungsbedarf hoch ist und eine ständige Präsenz vor Ort gefragt ist.

  • Vorteil: kennt Abläufe, Anlagen und Menschen aus dem Alltag
  • Vorteil: jederzeit ansprechbar, kurze Wege
  • Nachteil: Ausbildung und regelmäßige Fortbildung kosten Zeit und Geld
  • Nachteil: bei kleinem Bedarf oft nicht ausgelastet

Die externe Fachkraft

Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit wird beauftragt und kommt nach vereinbartem Umfang in den Betrieb. Dieses Modell passt gut zu Betrieben mit überschaubarem Betreuungsbedarf, wie er bei vielen KMU vorliegt.

  • Vorteil: Fachkunde und aktuelle Normkenntnis sofort verfügbar
  • Vorteil: keine Fixkosten für Ausbildung und Fortbildung
  • Vorteil: der Blick von außen deckt betriebsblinde Stellen auf
  • Nachteil: nicht permanent vor Ort, Termine müssen geplant werden

Entscheidungskriterien für KMU

Ob intern oder extern die bessere Wahl ist, lässt sich an einigen Fragen festmachen. Als Orientierung helfen die folgenden Punkte:

  • Wie hoch ist die Einsatzzeit nach Ihrer Betreuungsgruppe?
  • Gibt es dauerhaft komplexe oder wechselnde Gefährdungen?
  • Haben Sie geeignetes Personal, das sich qualifizieren kann und will?
  • Wie wichtig ist Ihnen Branchen- und Normwissen von außen?
  • Rechnet sich eine feste Stelle im Verhältnis zum Bedarf?

So läuft die Zusammenarbeit mit einer externen Fachkraft

Am Anfang steht die Einordnung des Betriebs in die richtige Betreuungsgruppe und die Ermittlung der betriebsspezifischen Aufgaben. Daraus ergibt sich der Umfang der Betreuung.

Danach folgen regelmäßige Begehungen, die Beratung bei der Gefährdungsbeurteilung und die Dokumentation. Die externe Fachkraft arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt und den Verantwortlichen zusammen und ist Ansprechpartner bei Behördenkontakten.

Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten

Prüfen Sie zuerst die Qualifikation: Die Fachkunde nach § 7 ASiG ist Voraussetzung. Achten Sie außerdem auf Erfahrung in Ihrer Branche und auf eine erreichbare, verständliche Betreuung statt bloßer Formulare.

Ein Anbieter aus der Region – etwa aus dem Raum Hannover und Schaumburg – hat kurze Wege zu Ihrem Standort, kann aber auch überregional tätig sein. Diese Hinweise dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.