Ingenieurbüro Ladusch — Technik und Sicherheit – LogoTechnik und Sicherheiteine EinheitIngenieurbüro Ladusch — Technik und Sicherheit

Arbeitssicherheit & Brandschutz

Technik und Sicherheit — eine Einheit.

Arbeitssicherheit & Brandschutz aus einer Hand.

Als Sicherheitsingenieur nehme ich Ihnen die Last aus DGUV 2, Gefährdungsbeurteilung und Brandschutz ab — pragmatisch, prüfsicher und mit über 30 Jahren Betriebspraxis.

  • Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2
  • Region Hannover / Schaumburg — überregional
  • VDSI · VDI · BVMW · BFSI
Zwei Fachleute auf der Baustelle – Arbeitssicherheit und Brandschutz aus einer Hand
§

Pflichten prüfsicher erfüllt

ASiG · DGUV · ArbSchG · ASR

Arbeiten nach Norm

  • DGUV V2Betriebsärztliche & sicherheitstechnische Betreuung
  • § 7 ASiGFachkraft für Arbeitssicherheit
  • ArbSchG § 5Gefährdungsbeurteilung
  • DGUV V3Prüfung elektrischer Betriebsmittel
  • ASR A2.2Brandschutz & Brandschutzhelfer
Jörg Ladusch – Sicherheitsingenieur & Brandschutzbeauftragter

Jörg Ladusch

Sicherheitsingenieur & Brandschutzbeauftragter

Der Sicherheitsingenieur

Ein Ansprechpartner. Über 30 Jahre Praxis.

Sie arbeiten direkt mit dem Ingenieur — ohne Abteilungen, ohne Reibungsverluste.

Als Sicherheitsingenieur und Brandschutzbeauftragter erfülle ich die Anforderungen nach § 7 ASiG und unterstütze Betriebe und Behörden jeder Größe bei der Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 — in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt.

Der Unterschied ist die Betriebsperspektive: über 30 Jahre Produktions- und Projektleitung, über 30 Jahre Führungsverantwortung und mehr als 20 Jahre im mittleren Management großer Unternehmen. Arbeitssicherheit ist für mich kein Aktenordner, sondern gelebte Praxis. Mitglied in VDSI, VDI, BVMW und BFSI.

Aus einer Hand

Arbeitssicherheit und Brandschutz — ein Partner.

Betriebspraxis

30+ Jahre Produktion, Projekt & Führung.

Pragmatisch

Pflichten erfüllt, ohne den Betrieb zu bremsen.

Regional verwurzelt

Stadthagen / Region Hannover, überregional tätig.

So arbeite ich

In vier Schritten zur sicheren Umsetzung.

Ein klarer Weg vom ersten Gespräch bis zur laufenden Betreuung.

01

Erstgespräch

Unverbindlich klären wir Pflichten, Anlass und Umfang — inklusive Kosten.

02

Begehung & Analyse

Vor-Ort-Aufnahme, Gefährdungsbeurteilung und ehrliche Bestandsaufnahme.

03

Maßnahmen & Umsetzung

Konkrete, priorisierte Schritte — praxisnah und wirtschaftlich sinnvoll.

04

Betreuung & Nachweis

Regelmäßige Begehungen, Schulungen und prüfsichere Dokumentation.

Betrifft Sie das?

Wann Sie handeln müssen.

Trifft einer dieser Punkte zu, lohnt sich ein kurzes Gespräch.

  • Sie beschäftigen Mitarbeitende — auch schon ab einer Person.
  • Es gibt keine bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit.
  • Die Gefährdungsbeurteilung fehlt oder ist veraltet.
  • Elektrische Betriebsmittel wurden lange nicht geprüft (DGUV V3).
  • Kein benannter Brandschutzbeauftragter, keine Brandschutzhelfer.
  • Flucht- und Rettungspläne fehlen oder sind nicht aktuell.
Betriebsbegehung und Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz

Ersteinschätzung
kostenfrei

Planung schlägt Nachbesserung

Für wen ich arbeite

Sicherheit für Betriebe mit Verantwortung.

Vom Handwerksbetrieb bis zum Produktionsstandort — ich kenne Ihre Pflichten.

30+
Jahre Betriebs- & Führungspraxis
2
Felder aus einer Hand: Arbeitssicherheit & Brandschutz
1
fester Ansprechpartner
01Industrie & Produktion
02Handwerk & Bau
03Logistik & Lager
04Handel & Filialen
05Pflege & Soziales
06Büro & Verwaltung
07Behörden & öffentliche Hand
08Kleine & mittlere Unternehmen

Häufige Fragen

Was Auftraggeber oft fragen.

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an unter 0176 83016952 — wir antworten ehrlich, auch wenn es Sie nichts kostet.

Ab wann brauche ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Sobald Sie mindestens eine Person beschäftigen. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) muss jeder Arbeitgeber eine sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen — den Umfang regelt die DGUV Vorschrift 2. Als externe Fachkraft erfülle ich das für Sie rechtssicher.

Was bedeutet Betreuung nach DGUV Vorschrift 2?

Die DGUV Vorschrift 2 legt fest, in welchem Umfang Ihr Betrieb betriebsärztlich und sicherheitstechnisch betreut werden muss — abhängig von Betriebsgröße und Gefährdung. Sie unterscheidet Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung. Ich übernehme den sicherheitstechnischen Teil.

Müssen elektrische Geräte wirklich geprüft werden?

Ja. Die DGUV Vorschrift 3 verlangt die regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel. Ich prüfe und dokumentiere sie — das erfüllt Ihre Pflicht und senkt das Brand- und Unfallrisiko.

Machen Sie Arbeitssicherheit und Brandschutz zusammen?

Genau das ist der Vorteil: Beides greift ineinander. Sie haben einen Ansprechpartner für Gefährdungsbeurteilung, DGUV-2-Betreuung, Brandschutzbeauftragten und die Ausbildung Ihrer Brandschutzhelfer — ohne Schnittstellenverluste.

Arbeiten Sie auch mit dem Betriebsarzt zusammen?

Ja. Die sicherheitstechnische und die arbeitsmedizinische Betreuung gehören zusammen. Ich stimme mich mit dem Betriebsarzt ab, damit Ihre Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 vollständig ist.

Kontakt

Sprechen wir über Ihren Betrieb.

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Verfügbarkeit
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