Arbeitssicherheit
Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
Ihre Pflicht nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 — rechtssicher erfüllt durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Jeder Arbeitgeber muss eine sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen — unabhängig von der Betriebsgröße. Wer keine eigene Fachkraft beschäftigt, löst das über eine externe Bestellung. Als Sicherheitsingenieur übernehme ich diese Rolle für Ihren Betrieb.
Der Umfang richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2: Sie unterscheidet die Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung. Gemeinsam legen wir fest, was Ihr Betrieb wirklich braucht — pragmatisch und ohne unnötigen Papierberg.
Warum die sicherheitstechnische Betreuung Pflicht ist
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet jeden Arbeitgeber, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert den Umfang — abhängig von Branche, Gefährdung und Beschäftigtenzahl.
Ohne bestellte Fachkraft erfüllen Sie diese Pflicht nicht. Das fällt spätestens bei einer Begehung der Berufsgenossenschaft oder nach einem Unfall auf — und kann teuer werden. Die externe Lösung bringt das nötige Fachwissen ins Haus, ohne eine eigene Stelle zu schaffen.
Leistungsumfang
Das ist enthalten.
Bestellung als externe Sifa
Rechtssichere Bestellung als Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 7 ASiG.
Grundbetreuung
Die feste Grundleistung nach DGUV Vorschrift 2, an Ihrem Betrieb ausgerichtet.
Betriebsspezifische Betreuung
Zusätzlicher Bedarf, ermittelt anhand Ihrer Gefährdungen und Anlässe.
Regelmäßige Begehungen
Vor-Ort-Kontrolle mit dokumentierten Feststellungen und Maßnahmen.
Fester Ansprechpartner
Ein Ingenieur für Behörde, Berufsgenossenschaft und Ihre Führungskräfte.
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Ein Partner, der Verantwortung trägt.
Sie arbeiten direkt mit dem Ingenieur — ohne Abteilungen, ohne Reibungsverluste.
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Betriebspraxis
30+ Jahre Produktion, Projekt & Führung.
Pragmatisch
Pflichten erfüllt, ohne den Betrieb zu bremsen.
Regional verwurzelt
Stadthagen / Region Hannover, überregional tätig.
Ab welcher Betriebsgröße brauche ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Grundsätzlich ab der ersten beschäftigten Person. Das ASiG kennt keine Untergrenze — es gibt lediglich für Kleinbetriebe ein alternatives Betreuungsmodell (Unternehmermodell). Den passenden Weg klären wir im Erstgespräch.
Was ist der Unterschied zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung?
Die Grundbetreuung ist ein fester Leistungsanteil (z. B. Gefährdungsbeurteilung, Begehungen, Beratung). Die betriebsspezifische Betreuung kommt bei besonderen Anlässen hinzu — etwa neue Anlagen, Umbauten oder erhöhte Gefährdungen.
Lohnt sich eine externe Fachkraft gegenüber einer eigenen Stelle?
Für die meisten kleinen und mittleren Betriebe ja: Sie erfüllen die Pflicht rechtssicher, zahlen nur den tatsächlichen Betreuungsbedarf und erhalten Fachwissen aus vielen Betrieben — ohne Personalkosten für eine eigene Stelle.
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