Eine Brandschutzordnung ist kein Dokument, das man einmal erstellt und dann im Ordner ablegt. Damit sie im Ernstfall trägt, muss sie sichtbar aushängen, den Beschäftigten bekannt sein und zum aktuellen Zustand des Gebäudes passen. Drei Dinge entscheiden über ihren Wert: der Aushang, die Unterweisung und die regelmäßige Aktualisierung.

Warum eine Brandschutzordnung nicht „einmal und fertig“ ist

Gebäude und Betriebe verändern sich: Wände werden versetzt, Nutzungen ändern sich, neue Anlagen kommen hinzu, Personal wechselt. Eine Brandschutzordnung, die diesen Wandel nicht nachvollzieht, verliert ihren Bezug zur Wirklichkeit – und damit ihren Nutzen. Im schlimmsten Fall verweist der Aushang auf eine Sammelstelle, die es nicht mehr gibt.

Deshalb gehört zur Brandschutzordnung ein einfacher Kreislauf aus Aushängen, Schulen und Prüfen, der sich in den betrieblichen Alltag einfügt.

Der Aushang: richtig platzieren und lesbar halten

Teil A – der Aushang „Verhalten im Brandfall“ – wirkt nur dort, wo Menschen ihn im Vorbeigehen wahrnehmen. Bewährt haben sich Flure, Treppenhäuser, Eingangsbereiche und Aufenthaltsräume.

  • an gut sichtbaren, ausreichend beleuchteten Stellen aushängen
  • in ausreichender Größe und lesbar, ohne Verdeckung durch Möbel oder Plakate
  • mit den korrekten Angaben zu Notruf, Sammelstelle und Objekt
  • regelmäßig auf Vollständigkeit und Aktualität sichten

Unterweisung: die Brandschutzordnung zum Leben erwecken

Ein Aushang allein macht noch keinen funktionierenden Brandschutz. Die Beschäftigten müssen die Regeln kennen, bevor etwas passiert. Grundlage dafür ist Teil B, der in der Brandschutzunterweisung vermittelt wird. Die Pflicht zur Unterweisung ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (§ 12) und wird üblicherweise bei der Einstellung sowie danach in wiederkehrenden Abständen, in der Regel jährlich, durchgeführt.

  • Verhalten im Brandfall: melden, warnen, in Sicherheit bringen, Löschversuch
  • Standorte von Feuerlöschern, Meldern und Erste-Hilfe-Einrichtungen
  • Verlauf der Flucht- und Rettungswege bis zur Sammelstelle
  • objektspezifische Gefahren und Besonderheiten des Arbeitsplatzes

Wann aktualisieren? Die typischen Auslöser

Neben der regelmäßigen Prüfung gibt es Ereignisse, die eine sofortige Überarbeitung nahelegen:

  • bauliche Änderungen, Umbauten oder neue Gebäudeteile
  • Nutzungsänderungen oder neue Arbeitsverfahren und Gefahrstoffe
  • geänderte Flucht- und Rettungswege oder Sammelstellen
  • Wechsel bei Brandschutzbeauftragten, Brandschutzhelfern oder Notrufangaben
  • Erkenntnisse aus Räumungsübungen, Begehungen oder einem realen Ereignis

Regelmäßige Überprüfung: das übliche Intervall

Unabhängig von konkreten Anlässen sollte die Brandschutzordnung in festen Abständen überprüft werden. Als praxisüblich und vielfach empfohlen gilt eine Überprüfung etwa alle zwei Jahre; entscheidend ist jedoch immer auch der Anlass. Wer viel umbaut oder die Nutzung häufig ändert, prüft entsprechend öfter.

Wichtig ist, die Überprüfung zu dokumentieren – mit Datum, geprüften Inhalten und Ergebnis. So bleibt nachvollziehbar, dass die Ordnung gepflegt wird.

Verantwortung und Zusammenspiel mit anderen Dokumenten

Verantwortlich für die Aktualität ist der Arbeitgeber oder Betreiber; die Umsetzung liegt häufig beim Brandschutzbeauftragten. Die Brandschutzordnung steht dabei nicht allein: Sie greift ineinander mit den Flucht- und Rettungsplänen, der Gefährdungsbeurteilung und den Ergebnissen der Brandschutzbegehung. Ändert sich das eine, ist meist auch das andere zu prüfen.

Das Ingenieurbüro Ladusch begleitet Betriebe in der Region Hannover und Schaumburg dabei, Aushang, Unterweisung und Aktualisierung so aufzusetzen, dass die Brandschutzordnung dauerhaft aktuell und wirksam bleibt. Diese Hinweise dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.