Die Brandschutzordnung ist das zentrale organisatorische Dokument für den Brandschutz in einem Gebäude. Sie legt fest, wie Brände vermieden werden, wie sich Menschen im Brandfall verhalten und wer welche Aufgaben übernimmt. Damit jede Person genau die Informationen erhält, die zu ihrer Rolle passen, ist die Brandschutzordnung nach DIN 14096 in drei Teile gegliedert: Teil A, Teil B und Teil C.
Die Aufteilung ist kein Formalismus, sondern folgt einer einfachen Logik: Ein Besucher braucht andere Informationen als eine Mitarbeiterin, und ein Brandschutzhelfer braucht wiederum mehr als beide. Wer welchen Teil erhält, hängt also von der Rolle und den Aufgaben im Gebäude ab.
Teil A – der Aushang für alle
Teil A ist der bekannte Aushang mit der Überschrift „Verhalten im Brandfall“. Er richtet sich an alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten – also auch an Besucher, Kunden, Handwerker oder Lieferanten, die den Betrieb nicht kennen. Entsprechend kurz und verständlich ist er gehalten.
Auf einer übersichtlichen Seite fasst Teil A die wichtigsten Handlungsanweisungen zusammen: Ruhe bewahren, den Brand melden, gefährdete Personen warnen, sich in Sicherheit bringen und – wenn möglich und ohne Eigengefährdung – einen ersten Löschversuch unternehmen. Piktogramme und eine klare Gliederung sorgen dafür, dass die Botschaft auch unter Stress schnell erfassbar bleibt.
Teil A wird an gut sichtbaren Stellen ausgehängt, etwa in Fluren, Treppenhäusern und Eingangsbereichen.
Teil B – für Beschäftigte ohne besondere Aufgaben
Teil B richtet sich an alle Personen, die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten, aber keine besonderen Brandschutzaufgaben haben – in der Regel die Beschäftigten. Er geht deutlich weiter als der Aushang und erklärt das Verhalten im Betrieb so, dass es sich im Alltag verankern lässt.
- Brandverhütung: wie sich Brände im täglichen Betrieb vermeiden lassen
- Verhalten im Brandfall sowie das Melden von Bränden und Störungen
- Flucht- und Rettungswege, Sammelstellen und deren Kennzeichnung
- Standorte und Bedienung von Feuerlöschern und Meldeeinrichtungen
- Umgang mit Brand- und Rauchausbreitung, Freihalten von Wegen und Türen
Teil C – für Personen mit besonderen Aufgaben
Teil C wendet sich an Personen, die über das normale Maß hinaus Verantwortung im Brandschutz tragen – zum Beispiel Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer, Sicherheits- oder Empfangspersonal und je nach Organisation auch Führungskräfte. Er beschreibt Aufgaben vor, während und nach einem Brand.
- vorbeugende Aufgaben: Kontrolle von Fluchtwegen, Löscheinrichtungen und Meldeanlagen
- Aufgaben im Ereignisfall: Alarmierung, Räumung, Lotsen der Feuerwehr, Kontrolle der Sammelstelle
- Aufgaben nach einem Brand: Absperren, Dokumentation, Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft
Wer welchen Teil braucht – der Überblick
Nicht jeder Betrieb benötigt automatisch alle drei Teile im gleichen Umfang. Der Aushang nach Teil A ist der Kern; ob und in welcher Tiefe Teil B und C erforderlich sind, richtet sich nach Größe, Nutzung und Gefährdung des Objekts sowie nach behördlichen Auflagen.
- Teil A: für alle Personen im Gebäude, als Aushang
- Teil B: für Beschäftigte ohne besondere Brandschutzaufgaben, zum Aushändigen oder Bereitstellen
- Teil C: für Personen mit besonderen Aufgaben, individuell auf die Rolle zugeschnitten
Rechtlicher Rahmen und Grundlage für die Unterweisung
Die Pflicht, den Brandschutz im Betrieb zu organisieren, ergibt sich unter anderem aus § 10 Arbeitsschutzgesetz: Danach muss der Arbeitgeber Maßnahmen für Notfälle, Brandbekämpfung und Evakuierung treffen. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 konkretisiert die Maßnahmen gegen Brände. Wie eine Brandschutzordnung aufzubauen und auszuhängen ist, beschreibt die DIN 14096.
In vielen Fällen wird eine Brandschutzordnung zudem über die Baugenehmigung oder das Brandschutzkonzept gefordert. Unabhängig davon ist sie die inhaltliche Grundlage für die wiederkehrende Unterweisung der Beschäftigten – ohne verständliche Ordnung bleibt die Schulung abstrakt. Diese Darstellung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Ihr nächster Schritt
Ob Ihr Betrieb Teil A, B und C benötigt und wie diese konkret aussehen sollten, lässt sich am besten am Objekt klären. Das Ingenieurbüro Ladusch unterstützt Unternehmen in der Region Hannover und Schaumburg dabei, eine passende, praxistaugliche Brandschutzordnung zu erstellen und mit der Unterweisung zu verzahnen.


