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Brandschutz

Brandschutzordnung A · B · C

Klare Regeln für alle Beteiligten — verständlich formuliert, prüfsicher dokumentiert.

Beratungsgespräch am Tisch zwischen zwei Personen

Wer darf was, wer tut was im Brandfall? Die Brandschutzordnung beantwortet das für alle im Gebäude — vom kurzen Aushang bis zu den besonderen Pflichten einzelner Verantwortlicher.

Ich erstelle Ihre Brandschutzordnung nach DIN 14096, zugeschnitten auf Ihren Betrieb — so kurz wie möglich, so konkret wie nötig.

Warum die Brandschutzordnung dazugehört

Der beste bauliche Brandschutz nützt wenig, wenn im Ernstfall niemand weiß, was zu tun ist. Die Brandschutzordnung regelt Verhalten, Zuständigkeiten und Abläufe — sie ist fester Bestandteil des organisatorischen Brandschutzes.

Bei Begehungen, im Versicherungsfall und in der Unterweisung wird sie regelmäßig verlangt. Fehlt sie oder ist sie veraltet, ist das ein vermeidbares Risiko.

Leistungsumfang

Das ist enthalten.

01

Teil A (Aushang)

Der kompakte Aushang mit den wichtigsten Verhaltensregeln.

02

Teil B (Beschäftigte)

Regeln für alle Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben.

03

Teil C (Verantwortliche)

Besondere Pflichten für Personen mit Sonderaufgaben.

04

Betriebsspezifisch

Auf Ihre Nutzung, Bereiche und Risiken zugeschnitten.

05

Unterweisungs-fähig

So aufbereitet, dass Sie damit direkt unterweisen können.

Warum Ladusch

Ein Partner, der Verantwortung trägt.

Sie arbeiten direkt mit dem Ingenieur — ohne Abteilungen, ohne Reibungsverluste.

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Aus einer Hand

Arbeitssicherheit und Brandschutz — ein Partner.

Betriebspraxis

30+ Jahre Produktion, Projekt & Führung.

Pragmatisch

Pflichten erfüllt, ohne den Betrieb zu bremsen.

Regional verwurzelt

Stadthagen / Region Hannover, überregional tätig.

Fragen & Antworten

Gut zu wissen.

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an: 0176 83016952.

Brauche ich alle drei Teile?

Teil A (Aushang) und Teil B (für Beschäftigte) sind der Regelfall. Teil C kommt hinzu, wenn es Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben gibt. Wir klären den Umfang für Ihren Betrieb.

Wie oft muss die Brandschutzordnung aktualisiert werden?

Sie sollte regelmäßig überprüft und bei wesentlichen Änderungen — Umbau, neue Nutzung, geänderte Abläufe — angepasst werden. Üblich ist eine Überprüfung etwa alle zwei Jahre.

Gehört die Unterweisung dazu?

Die Ordnung ist die Grundlage; die Unterweisung Ihrer Beschäftigten baut darauf auf. Auf Wunsch übernehme ich auch die Schulung.

Kontakt

Kostenlose Ersteinschätzung.

Schildern Sie kurz Ihr Vorhaben zu Brandschutzordnung — Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung, ob und was zu tun ist. Unverbindlich.

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