Ingenieurbüro Ladusch — Technik und Sicherheit – LogoTechnik und Sicherheiteine EinheitIngenieurbüro Ladusch — Technik und Sicherheit

Arbeitssicherheit

Arbeitsmedizinische Betreuung koordinieren

Sicherheitstechnik und Arbeitsmedizin gehören zusammen — ich koordiniere die Betreuung mit dem Betriebsarzt.

Beratungsgespräch am Tisch zwischen zwei Personen

Die DGUV Vorschrift 2 verlangt zwei Säulen: die sicherheitstechnische und die arbeitsmedizinische Betreuung. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeite ich eng mit dem Betriebsarzt zusammen, damit beide Teile ineinandergreifen.

Sie müssen sich nicht um Schnittstellen kümmern: Ich unterstütze bei der Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge und sorge dafür, dass Ihre Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 vollständig ist.

Warum beide Betreuungsformen zusammengehören

Arbeitsschutz ist mehr als Technik: Viele Themen — von der Bildschirmarbeit über Gefahrstoffe bis zu Lärm — betreffen sowohl die Sicherheitstechnik als auch die Arbeitsmedizin. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) regelt, wann Vorsorge Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge ist.

Getrennt betrachtet entstehen Lücken. Werden Sicherheitstechnik und Arbeitsmedizin koordiniert, greifen Gefährdungsbeurteilung, Vorsorge und Maßnahmen sauber ineinander — genau das fordert die DGUV Vorschrift 2.

Leistungsumfang

Das ist enthalten.

01

Bedarf ermitteln

Aus der Gefährdungsbeurteilung leiten wir den arbeitsmedizinischen Betreuungsbedarf ab.

02

Betriebsarzt-Anbindung

Koordination der Zusammenarbeit mit einem Betriebsarzt oder arbeitsmedizinischen Dienst.

03

Vorsorge organisieren

Unterstützung bei Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach ArbMedVV.

04

Abgestimmte Maßnahmen

Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Empfehlungen aus einer Hand koordiniert.

05

Dokumentation

Nachweise über die vollständige Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.

Warum Ladusch

Ein Partner, der Verantwortung trägt.

Sie arbeiten direkt mit dem Ingenieur — ohne Abteilungen, ohne Reibungsverluste.

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Aus einer Hand

Arbeitssicherheit und Brandschutz — ein Partner.

Betriebspraxis

30+ Jahre Produktion, Projekt & Führung.

Pragmatisch

Pflichten erfüllt, ohne den Betrieb zu bremsen.

Regional verwurzelt

Stadthagen / Region Hannover, überregional tätig.

Fragen & Antworten

Gut zu wissen.

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an: 0176 83016952.

Sind Sie selbst Betriebsarzt?

Nein. Ich bin Sicherheitsingenieur und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die arbeitsmedizinische Betreuung leistet ein approbierter Betriebsarzt. Ich koordiniere die Zusammenarbeit, damit beide Säulen der DGUV Vorschrift 2 abgedeckt sind.

Muss jeder Betrieb einen Betriebsarzt bestellen?

Das ASiG verlangt grundsätzlich die Bestellung eines Betriebsarztes; der Umfang richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2. Für Kleinbetriebe gibt es alternative Betreuungsmodelle. Den passenden Weg klären wir gemeinsam.

Was ist der Unterschied zwischen Pflicht- und Angebotsvorsorge?

Pflichtvorsorge muss bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten vor Aufnahme durchgeführt werden. Angebotsvorsorge muss der Arbeitgeber anbieten, die Beschäftigten können sie annehmen. Was gilt, ergibt sich aus der ArbMedVV und der Gefährdungsbeurteilung.

Kontakt

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