Arbeitssicherheit
Arbeitsmedizinische Betreuung koordinieren
Sicherheitstechnik und Arbeitsmedizin gehören zusammen — ich koordiniere die Betreuung mit dem Betriebsarzt.

Die DGUV Vorschrift 2 verlangt zwei Säulen: die sicherheitstechnische und die arbeitsmedizinische Betreuung. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeite ich eng mit dem Betriebsarzt zusammen, damit beide Teile ineinandergreifen.
Sie müssen sich nicht um Schnittstellen kümmern: Ich unterstütze bei der Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge und sorge dafür, dass Ihre Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 vollständig ist.
Warum beide Betreuungsformen zusammengehören
Arbeitsschutz ist mehr als Technik: Viele Themen — von der Bildschirmarbeit über Gefahrstoffe bis zu Lärm — betreffen sowohl die Sicherheitstechnik als auch die Arbeitsmedizin. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) regelt, wann Vorsorge Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge ist.
Getrennt betrachtet entstehen Lücken. Werden Sicherheitstechnik und Arbeitsmedizin koordiniert, greifen Gefährdungsbeurteilung, Vorsorge und Maßnahmen sauber ineinander — genau das fordert die DGUV Vorschrift 2.
Leistungsumfang
Das ist enthalten.
Bedarf ermitteln
Aus der Gefährdungsbeurteilung leiten wir den arbeitsmedizinischen Betreuungsbedarf ab.
Betriebsarzt-Anbindung
Koordination der Zusammenarbeit mit einem Betriebsarzt oder arbeitsmedizinischen Dienst.
Vorsorge organisieren
Unterstützung bei Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach ArbMedVV.
Abgestimmte Maßnahmen
Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Empfehlungen aus einer Hand koordiniert.
Dokumentation
Nachweise über die vollständige Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Warum Ladusch
Ein Partner, der Verantwortung trägt.
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Betriebspraxis
30+ Jahre Produktion, Projekt & Führung.
Pragmatisch
Pflichten erfüllt, ohne den Betrieb zu bremsen.
Regional verwurzelt
Stadthagen / Region Hannover, überregional tätig.
Sind Sie selbst Betriebsarzt?
Nein. Ich bin Sicherheitsingenieur und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die arbeitsmedizinische Betreuung leistet ein approbierter Betriebsarzt. Ich koordiniere die Zusammenarbeit, damit beide Säulen der DGUV Vorschrift 2 abgedeckt sind.
Muss jeder Betrieb einen Betriebsarzt bestellen?
Das ASiG verlangt grundsätzlich die Bestellung eines Betriebsarztes; der Umfang richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2. Für Kleinbetriebe gibt es alternative Betreuungsmodelle. Den passenden Weg klären wir gemeinsam.
Was ist der Unterschied zwischen Pflicht- und Angebotsvorsorge?
Pflichtvorsorge muss bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten vor Aufnahme durchgeführt werden. Angebotsvorsorge muss der Arbeitgeber anbieten, die Beschäftigten können sie annehmen. Was gilt, ergibt sich aus der ArbMedVV und der Gefährdungsbeurteilung.
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