Arbeitssicherheit
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Vom Verlängerungskabel bis zur Maschine: elektrische Geräte geprüft, dokumentiert und plakettiert nach DGUV Vorschrift 3.

Defekte elektrische Geräte sind eine der häufigsten Ursachen für Unfälle und Entstehungsbrände im Betrieb. Die DGUV Vorschrift 3 verlangt deshalb die regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel — vom Bürogerät bis zum Werkzeug.
Ich organisiere und begleite diese Prüfung für Ihren Betrieb: Geräte werden erfasst, geprüft, mit Prüfplakette versehen und die Ergebnisse revisionssicher dokumentiert.
Warum die Prüfung Pflicht ist
Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) verpflichtet den Unternehmer, elektrische Anlagen und Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen. Die Prüfung darf nur von einer befähigten Person durchgeführt werden.
Wird nach einem Schaden festgestellt, dass die Prüfung fehlte, drohen versicherungsrechtliche und haftungsrechtliche Konsequenzen. Die dokumentierte Prüfung ist Ihr Nachweis, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind.
Leistungsumfang
Das ist enthalten.
Geräte-Inventarisierung
Erfassung aller ortsveränderlichen Betriebsmittel mit eindeutiger Kennung.
Sicht- und Messprüfung
Prüfung nach DIN VDE 0701-0702 durch eine befähigte Person.
Prüfplakette
Jedes geprüfte Gerät erhält eine Plakette mit Prüfdatum und nächstem Termin.
Prüfprotokoll
Revisionssichere Dokumentation je Gerät — für Begehung und Versicherung.
Fristenverwaltung
Wir behalten die Wiederholungsintervalle im Blick und erinnern rechtzeitig.
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Pragmatisch
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Regional verwurzelt
Stadthagen / Region Hannover, überregional tätig.
Wie oft müssen elektrische Geräte geprüft werden?
Die Prüfintervalle ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung; die DGUV Vorschrift 3 nennt Richtwerte. Für viele Bürogeräte sind längere Intervalle üblich, für Geräte auf Baustellen oder in rauer Umgebung deutlich kürzere. Wir legen die Fristen für Ihren Betrieb fest.
Wer darf die Prüfung durchführen?
Nur eine „befähigte Person“ im Sinne der Vorschrift — mit entsprechender Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung. Die reine Sichtprüfung durch Beschäftigte ersetzt die fachgerechte Prüfung nicht.
Was passiert mit Geräten, die durchfallen?
Sie werden gekennzeichnet und aus dem Verkehr gezogen, bis sie repariert und erneut geprüft sind. Im Protokoll ist nachvollziehbar dokumentiert, welches Gerät wann warum beanstandet wurde.
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