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Arbeitssicherheit

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Vom Verlängerungskabel bis zur Maschine: elektrische Geräte geprüft, dokumentiert und plakettiert nach DGUV Vorschrift 3.

Technische Thermografie mit Wärmebildkamera

Defekte elektrische Geräte sind eine der häufigsten Ursachen für Unfälle und Entstehungsbrände im Betrieb. Die DGUV Vorschrift 3 verlangt deshalb die regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel — vom Bürogerät bis zum Werkzeug.

Ich organisiere und begleite diese Prüfung für Ihren Betrieb: Geräte werden erfasst, geprüft, mit Prüfplakette versehen und die Ergebnisse revisionssicher dokumentiert.

Warum die Prüfung Pflicht ist

Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) verpflichtet den Unternehmer, elektrische Anlagen und Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen. Die Prüfung darf nur von einer befähigten Person durchgeführt werden.

Wird nach einem Schaden festgestellt, dass die Prüfung fehlte, drohen versicherungsrechtliche und haftungsrechtliche Konsequenzen. Die dokumentierte Prüfung ist Ihr Nachweis, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind.

Leistungsumfang

Das ist enthalten.

01

Geräte-Inventarisierung

Erfassung aller ortsveränderlichen Betriebsmittel mit eindeutiger Kennung.

02

Sicht- und Messprüfung

Prüfung nach DIN VDE 0701-0702 durch eine befähigte Person.

03

Prüfplakette

Jedes geprüfte Gerät erhält eine Plakette mit Prüfdatum und nächstem Termin.

04

Prüfprotokoll

Revisionssichere Dokumentation je Gerät — für Begehung und Versicherung.

05

Fristenverwaltung

Wir behalten die Wiederholungsintervalle im Blick und erinnern rechtzeitig.

Warum Ladusch

Ein Partner, der Verantwortung trägt.

Sie arbeiten direkt mit dem Ingenieur — ohne Abteilungen, ohne Reibungsverluste.

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Aus einer Hand

Arbeitssicherheit und Brandschutz — ein Partner.

Betriebspraxis

30+ Jahre Produktion, Projekt & Führung.

Pragmatisch

Pflichten erfüllt, ohne den Betrieb zu bremsen.

Regional verwurzelt

Stadthagen / Region Hannover, überregional tätig.

Fragen & Antworten

Gut zu wissen.

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an: 0176 83016952.

Wie oft müssen elektrische Geräte geprüft werden?

Die Prüfintervalle ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung; die DGUV Vorschrift 3 nennt Richtwerte. Für viele Bürogeräte sind längere Intervalle üblich, für Geräte auf Baustellen oder in rauer Umgebung deutlich kürzere. Wir legen die Fristen für Ihren Betrieb fest.

Wer darf die Prüfung durchführen?

Nur eine „befähigte Person“ im Sinne der Vorschrift — mit entsprechender Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung. Die reine Sichtprüfung durch Beschäftigte ersetzt die fachgerechte Prüfung nicht.

Was passiert mit Geräten, die durchfallen?

Sie werden gekennzeichnet und aus dem Verkehr gezogen, bis sie repariert und erneut geprüft sind. Im Protokoll ist nachvollziehbar dokumentiert, welches Gerät wann warum beanstandet wurde.

Kontakt

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