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Arbeitssicherheit

Gefährdungsbeurteilung

Die Grundlage jedes Arbeitsschutzes — systematisch erstellt, verständlich dokumentiert und regelmäßig fortgeschrieben.

Brandschutzbeauftragter bei der Begehung mit Checkliste

Die Gefährdungsbeurteilung ist das Herzstück des Arbeitsschutzes und für jeden Arbeitgeber Pflicht. Sie ermittelt, welche Gefährdungen an den Arbeitsplätzen bestehen, bewertet sie und leitet konkrete Maßnahmen ab.

Ich erstelle Ihre Gefährdungsbeurteilung praxisnah — nicht als Aktenordner für die Schublade, sondern als Werkzeug, das Ihren Betrieb sicherer macht und bei jeder Prüfung Bestand hat.

Warum die Gefährdungsbeurteilung unverzichtbar ist

Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz muss jeder Arbeitgeber die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen beurteilen und dokumentieren — unabhängig von der Zahl der Beschäftigten. Fehlt sie oder ist sie veraltet, ist das ein häufiger und ernster Mangel.

Sie ist außerdem die Grundlage für fast alles andere: die Zahl der Brandschutzhelfer, die Auswahl der Schutzmaßnahmen, die Unterweisungen und die Prüfintervalle. Ohne belastbare Gefährdungsbeurteilung steht der übrige Arbeitsschutz auf Sand.

Leistungsumfang

Das ist enthalten.

01

Arbeitsplatz-Analyse

Systematische Erfassung der Tätigkeiten, Arbeitsmittel und Arbeitsumgebung.

02

Gefährdungen bewerten

Mechanisch, elektrisch, Gefahrstoffe, Ergonomie, psychische Belastung, Brandgefahr.

03

Maßnahmen ableiten

Konkrete, priorisierte Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip.

04

Dokumentation

Prüffähige Unterlagen, die den Anforderungen des ArbSchG genügen.

05

Fortschreibung

Aktualisierung bei Änderungen an Arbeitsplätzen, Verfahren oder nach Unfällen.

Warum Ladusch

Ein Partner, der Verantwortung trägt.

Sie arbeiten direkt mit dem Ingenieur — ohne Abteilungen, ohne Reibungsverluste.

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Aus einer Hand

Arbeitssicherheit und Brandschutz — ein Partner.

Betriebspraxis

30+ Jahre Produktion, Projekt & Führung.

Pragmatisch

Pflichten erfüllt, ohne den Betrieb zu bremsen.

Regional verwurzelt

Stadthagen / Region Hannover, überregional tätig.

Fragen & Antworten

Gut zu wissen.

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an: 0176 83016952.

Muss wirklich jeder Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung haben?

Ja. Die Pflicht nach § 5 ArbSchG gilt ab der ersten beschäftigten Person, ohne Ausnahme für kleine Betriebe. Auch die psychische Belastung ist seit 2013 ausdrücklich Teil der Beurteilung.

Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Es gibt kein festes Intervall, aber sie muss aktuell bleiben: bei neuen Arbeitsmitteln, geänderten Abläufen, Umbauten, nach Unfällen oder Beinaheunfällen. In der Praxis empfiehlt sich eine regelmäßige Überprüfung, oft jährlich.

Gehört die psychische Belastung dazu?

Ja. Seit 2013 ist die Beurteilung der psychischen Belastung ausdrücklich vorgeschrieben. Sie wird gemeinsam mit den übrigen Gefährdungen betrachtet.

Kontakt

Kostenlose Ersteinschätzung.

Schildern Sie kurz Ihr Vorhaben zu Gefährdungsbeurteilung — Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung, ob und was zu tun ist. Unverbindlich.

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