Die Rolle muss besetzt werden — die Frage ist nur, von wem

Steht fest, dass Ihr Betrieb einen Brandschutzbeauftragten braucht, folgt die zweite Entscheidung: eigene Mitarbeiterin oder externer Fachkundiger? Beide Wege sind zulässig.

Aufgaben und Qualifikation sind in beiden Fällen dieselben. Sie sind in der DGUV Information 205-003 beschrieben, die Ausbildung orientiert sich an der vfdb-Richtlinie 12-09/01. Ob intern oder extern spielt für die Zulässigkeit keine Rolle.

Der interne Brandschutzbeauftragte: Nähe zum Betrieb

Eine interne Besetzung punktet vor allem mit Nähe und Verfügbarkeit — bringt aber laufenden Aufwand mit sich.

  • Dafür: kennt Abläufe und Menschen im Haus, kurze Wege, jederzeit ansprechbar.
  • Dafür: keine externe Vergütung, die Rolle ist Teil der Personalstruktur.
  • Dagegen: Ausbildung und regelmäßige Fortbildung müssen gewährleistet sein.
  • Dagegen: die Rolle kostet Zeit neben der eigentlichen Tätigkeit.
  • Dagegen: Vertretung bei Urlaub, Krankheit oder Ausscheiden muss geregelt werden — Betriebsblindheit inklusive.

Der externe Brandschutzbeauftragte: Fachkunde von außen

Ein externer Fachkundiger bringt aktuelles Normwissen und einen unabhängigen Blick mit, ist aber nicht täglich vor Ort.

  • Dafür: aktuelles Regel- und Normwissen ist Teil des Tagesgeschäfts.
  • Dafür: unabhängiger, unvoreingenommener Blick auf den Betrieb.
  • Dafür: keine internen Ausbildungs- und Fortbildungskosten.
  • Dafür: Vertretung ist über das Büro geregelt, die Leistung klar dokumentiert.
  • Dagegen: nicht täglich im Haus, braucht Einarbeitung und einen festen internen Ansprechpartner.

Worauf es bei der Entscheidung ankommt

Die passende Lösung hängt vom Einzelfall ab. Diese Fragen helfen bei der Einordnung:

  • Wie groß ist der Betrieb und wie hoch ist die Brandgefährdung?
  • Gibt es intern jemanden mit der Zeit und Eignung für die Ausbildung?
  • Wie oft ändern sich Gebäude, Nutzung oder Prozesse?
  • Welche Auflagen machen Behörde oder Versicherer?

Was in beiden Fällen gleich bleibt

Unabhängig vom gewählten Weg gelten dieselben Grundregeln. Die Unternehmensleitung bestellt den Brandschutzbeauftragten schriftlich, mit klaren Aufgaben und Befugnissen. Die Gesamtverantwortung für den betrieblichen Brandschutz bleibt bei der Führung. Und die fachliche Aktualität muss gesichert sein — durch regelmäßige Fortbildung und saubere Dokumentation.

Häufige Praxis: die Mischform

In vielen Betrieben hat sich eine Kombination bewährt: Ein externer Brandschutzbeauftragter übernimmt die Rolle formal und fachlich, ein interner Ansprechpartner hält die Verbindung im Alltag. So verbindet man aktuelles Fachwissen mit der Nähe zum Betrieb, ohne eine eigene Fachkraft dauerhaft ausbilden und freistellen zu müssen.

Fazit für kleine und mittlere Betriebe

Die richtige Wahl hängt vom Einzelfall ab. Kleine und mittlere Betriebe ohne eigene Fachkunde fahren mit einer externen Lösung oft ruhiger, weil Ausbildung, Vertretung und Aktualität nicht zusätzlich organisiert werden müssen.

Das Ingenieurbüro Ladusch übernimmt die Rolle des externen Brandschutzbeauftragten für Unternehmen in der Region Hannover und Schaumburg und arbeitet dabei mit einem festen Ansprechpartner im Haus zusammen. Dieser Beitrag ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung.