Eine Rolle mit vielen Schnittstellen
Der Brandschutzbeauftragte hält den betrieblichen Brandschutz zusammen. Er berät die Unternehmensleitung, überwacht die organisatorischen Maßnahmen und ist die Person, an die sich Beschäftigte, Behörden und Versicherer wenden. Welche Aufgaben dazugehören, beschreibt die DGUV Information 205-003; die Ausbildung orientiert sich an der vfdb-Richtlinie 12-09/01.
In der Praxis lassen sich die Aufgaben in vier Bereiche gliedern: begehen, dokumentieren, unterweisen und vermitteln.
Begehungen: der regelmäßige Blick auf das Gebäude
Kern der Rolle sind wiederkehrende Begehungen. Dabei prüft der Brandschutzbeauftragte, ob die getroffenen Maßnahmen im Alltag auch wirken, hält Mängel fest und stößt deren Beseitigung an.
- Flucht- und Rettungswege frei und gekennzeichnet
- Brand- und Rauchschutztüren funktionsfähig und nicht dauerhaft aufgekeilt
- Feuerlöscher vorhanden, zugänglich und mit gültiger Prüfung
- Brandlasten und Zündquellen im Blick behalten
Dokumentation: das Brandschutz-Gedächtnis des Betriebs
Was nicht dokumentiert ist, gilt im Zweifel als nicht geschehen. Der Brandschutzbeauftragte führt und pflegt daher die brandschutzrelevanten Unterlagen und sorgt dafür, dass Nachweise bei einer Prüfung greifbar sind.
- Mitwirkung an der Brandschutzordnung nach DIN 14096 (Teile A, B und C)
- Begehungsprotokolle und Mängelverfolgung
- Nachweise über Unterweisungen und Schulungen
- Übersicht über Prüf- und Wartungstermine
Unterweisung und Schulung
Der beste Plan nützt wenig, wenn die Belegschaft ihn nicht kennt. Der Brandschutzbeauftragte sorgt dafür, dass Beschäftigte wissen, wie sie sich im Brandfall verhalten, und koordiniert die dafür nötigen Schulungen.
- Regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten zum Verhalten im Brandfall
- Einweisung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Koordination der Ausbildung von Brandschutzhelfern (DGUV Information 205-023)
Ansprechpartner nach innen und außen
Der Brandschutzbeauftragte ist die Schnittstelle. Nach innen berät er die Geschäftsführung und bringt sich bei Bau, Umbau und Nutzungsänderungen früh ein. Nach außen ist er Gesprächspartner für Feuerwehr, Bauaufsicht, Sachverständige und den Sachversicherer — und übersetzt deren Anforderungen in konkrete Maßnahmen im Betrieb.
Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung
Brandschutz ist Teil des Arbeitsschutzes. Der Brandschutzbeauftragte wirkt am Brandschutz-Teil der Gefährdungsbeurteilung mit, hilft, Gefährdungen zu erkennen, und leitet daraus konkrete Schutzmaßnahmen ab. So schließt sich der Kreis zwischen Begehung, Dokumentation und Unterweisung.
Was der Brandschutzbeauftragte nicht ist
Ebenso wichtig ist die Abgrenzung. Der Brandschutzbeauftragte ersetzt weder die sachkundige Prüfung von Feuerlöschern und Anlagen noch die Gesamtverantwortung der Unternehmensleitung. Er überwacht und organisiert, prüft aber nicht selbst befähigt und haftet nicht anstelle der Führung.
Das Ingenieurbüro Ladusch übernimmt diese Aufgaben für Betriebe in der Region Hannover und Schaumburg — intern begleitend oder als externer Brandschutzbeauftragter. Dieser Beitrag gibt eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.


