Ein ausgebildeter Brandschutzhelfer erkennt einen Entstehungsbrand, greift richtig zum passenden Löschmittel und unterstützt die Räumung. Diese Fähigkeiten entstehen nicht durch ein Merkblatt, sondern durch eine Ausbildung mit Theorie und einer praktischen Löschübung.
Grundlage sind die ASR A2.2, § 10 des Arbeitsschutzgesetzes und die DGUV Information 205-023, die Umfang und Inhalte der Ausbildung von Brandschutzhelfern beschreibt. Was dabei vermittelt wird, wie lange es dauert und wann eine Auffrischung ansteht, lesen Sie hier.
Die Theorie: Grundlagen, die im Ernstfall zählen
Der theoretische Teil legt das Fundament. Er soll die Teilnehmenden in die Lage versetzen, Gefahren einzuschätzen und im Ernstfall besonnen zu handeln. Typische Inhalte sind:
- Grundzüge des Brandschutzes und die einschlägigen Rechtsgrundlagen im Überblick
- Brandklassen A bis F und welches Löschmittel für welche Klasse geeignet ist
- gefährliche Fehlgriffe – etwa Wasser auf einen Fett- oder Metallbrand
- Verhalten im Brandfall: alarmieren, retten, löschen und die richtige Reihenfolge
- betriebliche Alarmierung, Flucht- und Rettungswege sowie der Sammelpunkt
- Aufgaben und Grenzen des Brandschutzhelfers im eigenen Betrieb
Die Praxis: Löschübung am echten Feuer
Der praktische Teil ist das Herzstück. Wer einen Feuerlöscher zum ersten Mal im Ernstfall bedient, verliert wertvolle Sekunden. Deshalb üben die Teilnehmenden den Umgang an einem sicheren, kontrollierten Übungsfeuer.
Dabei lernen sie, den Löscher zu entsichern, sich richtig zu positionieren, gezielt statt panisch zu löschen und die Wirkung einzuschätzen. Genutzt werden häufig rückstandsfreie Übungsgeräte, sodass die Übung auch im oder am Betrieb ohne Verschmutzung durchführbar ist. Diese praktische Erfahrung ist durch keine Theorie zu ersetzen.
Wie lange dauert die Ausbildung?
In der Regel ist die Grundausbildung an einem halben Tag zu absolvieren – ein kompakter Theorieteil, gefolgt von der praktischen Löschübung. Der genaue Umfang richtet sich nach Betriebsgröße, Gefährdungslage und der Zahl der Teilnehmenden.
Für größere Betriebe lassen sich mehrere Gruppen an einem Tag nacheinander schulen. So bleibt der Betriebsablauf planbar, und dennoch werden alle benötigten Helfer erreicht.
Betriebsspezifische Inhalte
Eine gute Ausbildung bleibt nicht allgemein. Sie greift die konkreten Gefährdungen Ihres Betriebs auf: die vorhandenen Löschmittel, die tatsächlichen Flucht- und Rettungswege, besondere Brandlasten und die betrieblichen Abläufe im Alarmfall.
Dadurch wissen die Brandschutzhelfer nicht nur allgemein Bescheid, sondern kennen die Situation an ihrem eigenen Arbeitsplatz. Genau diese Übertragung auf den realen Betrieb entscheidet im Ernstfall über richtiges Handeln.
Auffrischung: alle drei bis fünf Jahre
Wissen und Handgriffe verblassen mit der Zeit. Deshalb wird eine Auffrischung der Ausbildung üblicherweise alle drei bis fünf Jahre empfohlen. Ein längeres Intervall bis zu fünf Jahren sollte in der Gefährdungsbeurteilung begründet sein.
Anlässe für eine frühere Auffrischung sind zudem neue Gefährdungen, bauliche oder organisatorische Änderungen, neue Löschtechnik oder ein Wechsel der benannten Personen. Auch die praktische Löschübung sollte in die Auffrischung eingebunden bleiben, damit die Handgriffe sicher bleiben.
Nachweis und Zertifikat
Zum Abschluss erhalten die Teilnehmenden einen Nachweis über die absolvierte Ausbildung. Dieser dokumentiert für Begehung, Versicherung und die eigene Organisation, dass ausreichend ausgebildete Brandschutzhelfer vorhanden sind.
Das Ingenieurbüro Ladusch bildet Brandschutzhelfer in der Region Hannover und Schaumburg praxisnah aus – Theorie kompakt, dazu die Löschübung, auf Wunsch als Inhouse-Schulung im Betrieb. Der Beitrag dient der fachlichen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.


