Vollständig vorhanden ist nicht dasselbe wie brauchbar

Viele Betriebe haben eine Gefährdungsbeurteilung – aber nicht jede erfüllt ihren Zweck. Die typischen Schwächen wiederholen sich, unabhängig von Branche und Größe. Wer sie kennt, kann sie gezielt vermeiden. Die folgenden Punkte sehen wir in der Praxis am häufigsten.

Fehler 1: einmal gemacht, nie fortgeschrieben

Die Gefährdungsbeurteilung wird beim Betriebsstart erstellt und dann in den Ordner gelegt. Zwei Jahre später sind neue Maschinen angeschafft, Abläufe geändert und Beschäftigte gewechselt – die Beurteilung bildet das nicht mehr ab.

§ 5 ArbSchG verlangt eine Beurteilung, die zu den tatsächlichen Bedingungen passt. Sie ist ein fortlaufender Prozess, kein Dokument mit Ablaufdatum. Legen Sie fest, wer sie bei Änderungen und in festen Abständen überprüft.

Fehler 2: Dokumentation fehlt oder ist zu dünn

Häufig sind die Maßnahmen im Kopf des Chefs, aber nicht auf dem Papier. § 6 ArbSchG verlangt jedoch die Dokumentation des Ergebnisses, der Maßnahmen und ihrer Überprüfung. Bei einer Prüfung durch Aufsichtsbehörde oder Berufsgenossenschaft zählt, was nachweisbar ist.

Eine gute Dokumentation ist knapp, aber vollständig: Sie ordnet jeder Gefährdung eine Maßnahme, eine verantwortliche Person und einen Termin zu. Reine Textwüsten helfen ebenso wenig wie leere Formulare.

Fehler 3: psychische Belastung wird ausgeklammert

Seit 2013 gehört die psychische Belastung ausdrücklich in die Gefährdungsbeurteilung. Trotzdem fehlt sie in vielen Betrieben ganz. Das ist der häufigste inhaltliche Lückenpunkt – und einer der wenigen, der bei einer Prüfung sofort auffällt.

Es geht dabei nicht um die Psyche Einzelner, sondern um gestaltbare Arbeitsbedingungen wie Termindruck, Unterbrechungen oder unklare Zuständigkeiten. Wer diesen Teil auslässt, hat die gesetzliche Vorgabe nicht erfüllt.

Fehler 4: Maßnahmen ohne Rangfolge und ohne Wirksamkeitskontrolle

Oft wird sofort zur persönlichen Schutzausrüstung gegriffen, obwohl eine technische oder organisatorische Lösung möglich wäre. Die Rangfolge nach dem STOP-Prinzip – Substitution, technische, organisatorische, dann personenbezogene Maßnahmen – wird übersprungen.

Ebenso fehlt häufig die Wirksamkeitskontrolle. Eine Maßnahme wird beschlossen, aber niemand prüft, ob sie greift. Erst die Kontrolle zeigt, ob die Gefährdung wirklich verringert ist oder ob nachgesteuert werden muss.

Fehler 5: Kopiervorlage statt eigener Betrachtung

Eine Vorlage aus dem Internet oder von einem anderen Betrieb ist ein guter Startpunkt, aber kein Ergebnis. Sie bildet nicht Ihre Maschinen, Ihre Abläufe und Ihre Besonderheiten ab. Übernommene Beurteilungen enthalten oft Gefährdungen, die es bei Ihnen nicht gibt – und lassen die aus, die entscheidend sind.

Ähnlich problematisch: Nur der Standardarbeitsplatz wird betrachtet. Wartung, Reinigung, Störungsbeseitigung und selten ausgeführte Tätigkeiten bleiben außen vor – dabei passieren dort überdurchschnittlich viele Unfälle.

So vermeiden Sie die typischen Fehler

Die meisten Fehler lassen sich mit einer klaren Struktur und festen Zuständigkeiten vermeiden.

  • feste Verantwortliche und Termine für Fortschreibung und Überprüfung
  • Dokumentation mit Gefährdung, Maßnahme, Verantwortlichem und Termin
  • psychische Belastung von Anfang an mitbetrachten
  • Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip ordnen und ihre Wirksamkeit prüfen
  • auch Wartung, Reinigung und Sondertätigkeiten einbeziehen