Elektrische Geräte und Anlagen sind aus keinem Betrieb wegzudenken – vom Bürorechner über die Kaffeemaschine bis zur Werkzeugmaschine in der Halle. Mit der Zeit verschleißen Kabel, lockern sich Klemmen und altern Isolierungen. Was zunächst unauffällig bleibt, kann zu Stromschlag oder Brand führen. Die regelmäßige Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 sorgt dafür, dass solche Mängel erkannt werden, bevor etwas passiert.

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihren Beschäftigten sichere Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Prüfung ist dabei kein Selbstzweck, sondern der dokumentierte Nachweis, dass Sie dieser Verantwortung nachkommen. Dieser Beitrag erklärt, was genau geprüft wird und warum die einzelnen Schritte notwendig sind.

Was die DGUV Vorschrift 3 verlangt

Die DGUV Vorschrift 3 – früher als BGV A3 und davor als VBG 4 bekannt – ist die zentrale Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Sie verpflichtet Unternehmen, diese vor der ersten Inbetriebnahme und danach in wiederkehrenden Abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen.

Ergänzt wird die Vorschrift durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Prüfungen von Arbeitsmitteln allgemein regelt, sowie durch die einschlägigen Normen der Reihe DIN VDE. Für ortsveränderliche Geräte ist das im Wesentlichen die DIN VDE 0701-0702, für ortsfeste Anlagen die DIN VDE 0105-100. Diese Normen beschreiben, wie geprüft wird und welche Messwerte als sicher gelten.

Wichtig: Die Vorschrift schreibt keine starre Frist für alle Fälle vor. Wie oft geprüft werden muss, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

Ortsveränderlich oder ortsfest – der Unterschied zählt

Bevor geprüft wird, ist die Einordnung des Betriebsmittels entscheidend, denn davon hängen Prüfumfang und Prüfverfahren ab.

  • Ortsveränderliche Betriebsmittel lassen sich während des Betriebs bewegen oder leicht umsetzen: Verlängerungskabel, Bohrmaschinen, Ladegeräte, Kaffeemaschinen, PCs, Monitore. Sie werden nach DIN VDE 0701-0702 geprüft.
  • Ortsfeste Betriebsmittel sind fest angebracht oder so schwer, dass sie im Betrieb nicht bewegt werden: die Elektroinstallation, Verteilerschränke, fest angeschlossene Maschinen. Grundlage ist hier die DIN VDE 0105-100.
  • Steckerfertige Geräte gehören fast immer zur ortsveränderlichen Gruppe, auch wenn sie selten bewegt werden.

Sicht-, Mess- und Funktionsprüfung

Eine vollständige Prüfung besteht immer aus drei aufeinander aufbauenden Schritten. Wird einer davon ausgelassen, ist die Prüfung nicht aussagekräftig.

  • Sichtprüfung: Die befähigte Person begutachtet Gehäuse, Leitungen, Stecker und Anschlüsse auf sichtbare Schäden – Risse, Knickstellen, angeschmorte Kontakte, fehlende Zugentlastung. Viele Mängel zeigen sich bereits hier.
  • Messung: Mit einem Prüfgerät werden elektrische Kennwerte erfasst, etwa Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand und der Schutzleiter- beziehungsweise Berührungsstrom. Diese Werte zeigen, ob die Schutzmaßnahmen im Fehlerfall greifen.
  • Funktionsprüfung: Zuletzt wird geprüft, ob das Gerät bestimmungsgemäß arbeitet und Schalter, Sicherungen sowie Schutzeinrichtungen wirken.

Wer prüfen darf: die befähigte Person

Die Prüfung darf nicht von jedem durchgeführt werden. Gefordert ist eine befähigte Person im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung – also jemand mit geeigneter elektrotechnischer Ausbildung, aktueller Berufserfahrung und Kenntnis der einschlägigen Vorschriften.

Diese Anforderung schützt beide Seiten: Sie stellt sicher, dass Mängel zuverlässig erkannt und richtig bewertet werden, und sie gibt Ihnen als Unternehmen die Gewissheit, dass die Prüfung im Streitfall Bestand hat. Bestimmte Prüfschritte an ortsveränderlichen Geräten dürfen unterwiesene Personen unter Aufsicht unterstützen, Verantwortung und Bewertung bleiben aber bei der befähigten Person.

Prüfplakette und Prüfprotokoll

Jede Prüfung wird dokumentiert. Am geprüften Gerät wird in der Regel eine Prüfplakette angebracht, die das Prüfdatum und häufig den empfohlenen nächsten Prüftermin ausweist. So ist auf einen Blick erkennbar, ob ein Betriebsmittel aktuell geprüft ist.

Zusätzlich entsteht ein Prüfprotokoll, das die geprüften Geräte, die Messwerte und das Ergebnis festhält. Dieses Protokoll ist Ihr Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft, Versicherung und im Ernstfall gegenüber Behörden. Ohne saubere Dokumentation ist die beste Prüfung im Zweifel wertlos.

Was das für Ihren Betrieb bedeutet

Die DGUV V3 Prüfung ist Pflicht, aber sie ist vor allem ein wirksamer Schutz – für Ihre Mitarbeiter, Ihre Anlagen und Ihre Betriebsfähigkeit. Ein durch einen Gerätedefekt ausgelöster Brand oder ein Arbeitsunfall zieht neben dem menschlichen Schaden schnell Betriebsausfall und Haftungsfragen nach sich.

Als Ingenieurbüro Ladusch begleiten wir Betriebe in der Region Hannover und Schaumburg dabei, ihre Prüfpflichten strukturiert zu erfüllen – von der Bestandsaufnahme über die Gefährdungsbeurteilung bis zur nachvollziehbaren Dokumentation. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung, sondern gibt Ihnen eine erste Orientierung.