Im Ernstfall zählt jede Sekunde. Dann muss der Weg nach draußen ohne Nachdenken erkennbar sein – auch für Personen, die das Gebäude nicht kennen. Wie Rettungswege, Notausgänge und Brandschutzeinrichtungen zu kennzeichnen sind, regelt die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung). Sie greift die genormten Sicherheitszeichen nach ISO 7010 auf und legt fest, wie sie anzuwenden sind.
Eine korrekte Kennzeichnung und ein normgerechter Flucht- und Rettungsplan gehören zusammen: Die Zeichen im Gebäude und die Symbole auf dem Plan müssen übereinstimmen.
Rettungszeichen und Brandschutzzeichen unterscheiden
Die ASR A1.3 unterscheidet klar nach Farbe und Funktion. Rettungszeichen sind grün-weiß und weisen den Weg in Sicherheit: Rettungsweg und Notausgang, Richtungsangaben, Erste-Hilfe-Einrichtungen und der Sammelplatz. Brandschutzzeichen sind rot-weiß und zeigen die Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung, etwa Feuerlöscher, Wandhydranten und Brandmelder.
Diese Farblogik ist Absicht: Grün heißt „hier geht es zur Sicherheit“, Rot heißt „hier ist Brandschutztechnik“. Weil die Zeichen genormt sind, funktionieren sie unabhängig von Sprache und Ortskenntnis.
Erkennbar auch bei Ausfall der normalen Beleuchtung
Sicherheitskennzeichnung muss dauerhaft und zuverlässig erkennbar sein – gerade dann, wenn die normale Beleuchtung ausfällt oder Rauch die Sicht behindert. Dafür sorgen entweder eine Sicherheitsbeleuchtung oder lang nachleuchtende Zeichen, die im Dunkeln noch eine Zeit lang sichtbar bleiben.
Welche Lösung angemessen ist, hängt von der Situation vor Ort ab: von der Länge und Führung der Fluchtwege, von der Nutzung und davon, ob mit ortsunkundigen Personen zu rechnen ist. Die Gefährdungsbeurteilung liefert die Grundlage für diese Entscheidung.
Größe und Anbringung richten sich nach der Erkennungsweite
Ein Zeichen nützt nur, wenn es rechtzeitig gesehen wird. Deshalb richtet sich die erforderliche Größe eines Sicherheitszeichens nach der maximalen Entfernung, aus der es noch erkannt werden muss – der Erkennungsweite. Je weiter das Zeichen entfernt ist, desto größer muss es ausfallen.
Angebracht werden die Zeichen gut sichtbar und in Blickrichtung der flüchtenden Personen, in geeigneter Höhe und frei von Verdeckungen durch Regale, Türen oder Dekoration. Ein verstelltes oder zu klein gewähltes Zeichen erfüllt seinen Zweck nicht.
Richtungsangaben und lückenlose Wegführung
Rettungszeichen stehen nicht nur über den Ausgängen. Entlang des Fluchtwegs weisen Richtungszeichen mit Pfeil den weiteren Verlauf – besonders dort, wo der Weg abknickt, sich verzweigt oder nicht auf den ersten Blick eindeutig ist. Ziel ist eine lückenlose Kette, die ohne Unterbrechung bis ins Freie führt.
- Notausgänge und Ausgänge ins Freie kennzeichnen
- an Abzweigungen und Richtungswechseln Richtungspfeile setzen
- keine Sichtlücke zwischen zwei Zeichen entstehen lassen
- Sammelplatz außerhalb des Gebäudes ausweisen
- Zeichen frei halten und nicht verdecken
Zusammenspiel mit dem Flucht- und Rettungsplan
Die Kennzeichnung nach ASR A1.3 und der Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601 ergänzen sich. Der Plan gibt den Überblick über das Gebäude, die Beschilderung führt Schritt für Schritt hinaus. Beide nutzen dieselben genormten Zeichen, damit die Orientierung durchgängig bleibt.
Ergänzend regelt die ASR A2.3 die Fluchtwege und Notausgänge selbst – etwa dass sie frei gehalten werden und ins Freie oder in einen sicheren Bereich führen. Kennzeichnung, Wegführung und Plan bilden zusammen ein stimmiges System.
Kennzeichnung prüfen und planen lassen
Ob Ihre Rettungswege lückenlos und normgerecht gekennzeichnet sind, lässt sich bei einer Begehung fachlich beurteilen. Das Ingenieurbüro Ladusch prüft die Kennzeichnung nach ASR A1.3 im Zusammenspiel mit Fluchtwegen und Flucht- und Rettungsplänen für Betriebe in der Region Hannover und Schaumburg und benennt konkrete Anpassungen.
Dieser Beitrag dient der fachlichen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gegebenheiten Ihrer Arbeitsstätte und die geltenden Vorgaben.


