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Arbeitssicherheit

Unterweisungen & Schulungen im Arbeitsschutz

Wissen, das ankommt: verständliche Unterweisungen und Schulungen, die Ihre Pflicht erfüllen und wirklich wirken.

Teilnehmer einer Brandschutz-Schulung im Seminarraum

Die beste Schutzmaßnahme nützt wenig, wenn die Beschäftigten sie nicht kennen. Die regelmäßige Unterweisung ist deshalb Pflicht — und gleichzeitig die günstigste und wirksamste Arbeitsschutzmaßnahme überhaupt.

Ich unterweise Ihre Beschäftigten praxisnah und verständlich: keine Paragraphen-Vorlesung, sondern klare Botschaften mit Beispielen aus Ihrem Arbeitsalltag — dokumentiert für Ihre Unterlagen.

Warum Unterweisungen Pflicht sind

Nach § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1 muss der Arbeitgeber seine Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz unterweisen — bei der Einstellung, bei Veränderungen und danach regelmäßig, mindestens einmal jährlich.

Die Unterweisung ist zu dokumentieren. Fehlt sie, drohen bei einem Unfall haftungsrechtliche Folgen. Wirksam wird sie aber erst, wenn sie verständlich ist — deshalb setze ich auf Praxis statt auf Folienflut.

Leistungsumfang

Das ist enthalten.

01

Jährliche Pflichtunterweisung

Arbeitsschutz und Verhalten im Betrieb, verständlich vermittelt.

02

Themenspezifische Schulungen

Von Gefahrstoffen über PSA bis zum sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln.

03

Branchenbezug

Beispiele und Szenarien aus Ihrem tatsächlichen Arbeitsalltag.

04

Inhouse oder digital

Vor Ort in Ihrem Betrieb oder als kompakte Online-Unterweisung.

05

Teilnahmenachweis

Dokumentierte Unterweisung für Ihre Arbeitsschutz-Unterlagen.

Warum Ladusch

Ein Partner, der Verantwortung trägt.

Sie arbeiten direkt mit dem Ingenieur — ohne Abteilungen, ohne Reibungsverluste.

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Aus einer Hand

Arbeitssicherheit und Brandschutz — ein Partner.

Betriebspraxis

30+ Jahre Produktion, Projekt & Führung.

Pragmatisch

Pflichten erfüllt, ohne den Betrieb zu bremsen.

Regional verwurzelt

Stadthagen / Region Hannover, überregional tätig.

Fragen & Antworten

Gut zu wissen.

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an: 0176 83016952.

Wie oft muss unterwiesen werden?

Mindestens einmal jährlich, zusätzlich bei der Einstellung sowie bei Veränderungen an Aufgaben, Arbeitsmitteln oder Verfahren. Für Jugendliche und bestimmte Tätigkeiten gelten kürzere Intervalle.

Reicht eine Online-Unterweisung aus?

Für viele Standardthemen sind digitale Unterweisungen zulässig, wenn Verständnis und Teilnahme nachweisbar sind. Bei praktischen Themen — etwa dem Umgang mit dem Feuerlöscher — gehört die praktische Übung dazu.

Muss ich die Unterweisung dokumentieren?

Ja. Inhalt, Datum und Teilnehmer sind zu dokumentieren und von den Teilnehmenden zu bestätigen. Sie erhalten von mir einen prüffähigen Nachweis.

Kontakt

Kostenlose Ersteinschätzung.

Schildern Sie kurz Ihr Vorhaben zu Unterweisung & Schulung — Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung, ob und was zu tun ist. Unverbindlich.

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